Es ist Zeit für den Wechsel zu erneuerbaren Energien. Bereiten Sie Ihr Unternehmen und Ihr Zuhause auf eine umweltfreundlichere Zukunft vor.

Photovoltaik

Nullsteuersatz für Photovoltaikmodule

Ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 entfällt die Umsatzsteuer auf den Kauf und die Installation von Photovoltaikmodulen, sofern die Anlage eine Engpassleistung von maximal 35 kW hat und an oder in der Nähe bestimmter Gebäude betrieben wird, darunter Wohnhäuser, öffentliche Gebäude und Einrichtungen mit gemeinnützigen Zwecken.

Um mit dem Nullsteuersatz zu profitieren bitten wir Sie das folgende Dokument ausgefüllt an uns Retour zu senden.

Steuersatz für Photovoltaikmodule

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